I.
Die Antragstellerin hat beim Amtsgericht beantragt, die Antragsgegner zu verpflichten, Mängel der Isolierung des Daches über ihrer Wohnung zu beseitigen. Sie hat hierzu einen Kostenvoranschlag mit einem Gesamtbetrag von 113.465,01 DM vorgelegt. Ein vom Amtsgericht erholtes Gutachten bezeichnete die im Kostenvoranschlag vorgeschlagene Lösung als Möglichkeit der Mängelbeseitigung und wies darauf hin, dass eine solche Lösung nur sinnvoll sei, wenn die gesamte Dachfläche des Hauses komplett erneuert werde. Die Kosten einer weiteren Sanierungsvariante schätzte der Sachverständige auf 23.000 DM.
Die Antragstellerin hat außerdem beantragt, die Antragsgegner zur Zahlung von 2.383,58 DM zu verpflichten.
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