A.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen gerichtliche Urteile, durch die eine Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Anwendung des Ersten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes vom 25. November 1971 (BGBl. I S. 1839) als unzulässig abgewiesen worden ist.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|