I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
In der Eigentümerversammlung vom 19.6.2002 wurden unter anderem die von der Hausverwaltung vorgelegte Jahresabrechnung 2001 einschließlich der Einzelabrechnungen genehmigt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Guthaben und Nachzahlungen innerhalb von vier Wochen verrechnet werden. Am 18.7.2001 wurde der Wirtschaftsplan für 2002 beschlossen; er sieht beim Antragsgegner ein monatliches Wohngeld von 225,99 EURO vor.
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