OLG Saarbrücken - Urteil vom 31.10.2006
4 U 612/05
Normen:
BGB § 164 Abs. 1 ; WEG § 27 ;
Fundstellen:
MDR 2007, 582
NJW 2007, 1759
NJW-RR 2007, 521
NZM 2007, 249
OLGReport-Saarbrücken 2007, 45
ZMR 2007, 309
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 08.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 456/03

Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen oder fremden Namen bei Abschluss von Versorgungsverträgen mit Stadtwerken?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.10.2006 - Aktenzeichen 4 U 612/05

DRsp Nr. 2007/6738

Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen oder fremden Namen bei Abschluss von Versorgungsverträgen mit Stadtwerken?

»Ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit Energielieferern auch in eigenem Namen handeln. Ist im Wortlaut der Vertragserklärungen kein Anhaltspunkt für ein Vertreterhandeln zu erkennen, so lässt sich ein Handeln im Namen der Wohnungseigentümer nicht lediglich aus der Interessenlage der Vertragsparteien herleiten.«

Normenkette:

BGB § 164 Abs. 1 ; WEG § 27 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung des vertraglichen Entgeltes für die Lieferung von Gas, Strom und Wasser in Anspruch.