I.
Mit einem am 28.4.2000 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz beantragten die Antragsteller, einen anderen als den von der Hauptversammlung der Antragsgegnerin, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, am 14.4.2000 gewählten Abschlussprüfer zu bestellen. Gewählt worden war eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die weitere Beteiligte. Die Antragsteller zu 1 und 2 sind persönlich haftende Gesellschafter der Antragsgegnerin, die Antragstellerin zu 3 ist persönlich haftende Gesellschafterin der Antragsgegnerin mit einer Vermögenseinlage. Das Amtsgericht wies am 8.9.2000 diese Anträge zurück. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller sind gemäß dem Beschluss des Landgerichts vom 30.11.2000 ohne Erfolg geblieben. Hiergegen haben die Antragsteller sofortige weitere Beschwerden eingelegt.
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