I.
Der Antragsteller ist der Zwangsverwalter mehrerer einem Wohnungseigentümer gehörenden Wohnungen in einer Wohnanlage. Die Antragsgegner sind die Eigentümer der übrigen Wohnungen. Die weitere Beteiligte ist die Verwalterin. Die Zwangsverwaltung wurde am 14.12.1999 angeordnet.
Am 15.3.2000 beschlossen die Wohnungseigentümer unter Tagesordnungspunkt 1 die Jahresabrechnung für den Zeitraum vom 1.10.1998 bis 30.9.1999. In der Jahresabrechnung wurden den auf die einzelne Wohnung entfallenden Kosten die "vereinbarten Kostenvorschüsse" gegenübergestellt und der sich ergebende Saldo als noch zu leistende Zahlung ausgewiesen.
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