BayObLG - Beschluss vom 12.02.2004
2Z BR 12/04
Normen:
WEG § 47 ; FGG § 20a Abs. 2 § 25 § 27 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 244
Vorinstanzen:
LG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 60 T 2705/03
AG Erding, - Vorinstanzaktenzeichen II 7/03

Inhaltliche Anforderungen an einen beschwerdefähigen Beschluss des Landgerichts

BayObLG, Beschluss vom 12.02.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 12/04

DRsp Nr. 2004/5448

Inhaltliche Anforderungen an einen beschwerdefähigen Beschluss des Landgerichts

»Ein dem Rechtsmittel der (sofortigen) weiteren Beschwerde unterliegender Beschluss des Landgerichts muss eine - wenn auch knappe - Sachverhaltsdarstellung enthalten, damit der Streitstoff auf Rechtsfehler überprüft werden kann. Dies gilt auch für isolierte Kostenbeschlüsse.«

Normenkette:

WEG § 47 ; FGG § 20a Abs. 2 § 25 § 27 Abs. 1 Satz 2 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Unter ihnen herrschte Streit, wer die Kosten für eine Balkonsanierung zu tragen hat.