Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handels-
sachen des Landgerichts Heilbronn vom 27. Oktober 2015 (Az.:
z u r ü c k g e w i e s e n .
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.
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