I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Dem Antragsteller gehört eine im Erdgeschoß gelegene Gewerbeeinheit, in der ein Schnellimbiss betrieben wird. Diese Einheit verfügt über eine Haupteingangstür zur Straße und eine weitere Tür, die in den Hof führt.
Zwischen den Beteiligten besteht Streit darüber, wer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der hofseitigen Zugangstür zu der Gewerbeeinheit zu tragen hat.
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