LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 3243/01
AG München 482 UR II 1104/00 ,
Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums
BayObLG, Beschluss vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 2Z BR 101/01
DRsp Nr. 2001/15358
Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums
»Zur Rechtslage, wenn bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums beide Parteien irrtümlich falsche Kellerräume als zu dem Teileigentum gehörend betrachten (Fortführung von BayObLGZ 1996, 149).«