OLG München - Beschluss vom 25.07.2006
32 Wx 76/06
Normen:
WEG § 16 § 28 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 686
ZMR 2006, 949
Vorinstanzen:
LG Augsburg, vom 24.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 5040/05
AG Landsberg - 1 UR II 10/03,

Jahresabrechnung über tatsächliche Aufwendungen der Wohnungseigentümer für betreutes Wohnen

OLG München, Beschluss vom 25.07.2006 - Aktenzeichen 32 Wx 76/06

DRsp Nr. 2006/20301

Jahresabrechnung über tatsächliche Aufwendungen der Wohnungseigentümer für betreutes Wohnen

»Werden Beträge für "betreutes Wohnen" aus dem Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich an die Betreuungsgesellschaft gezahlt, so sind diese Beträge in die Jahresabrechnung aufzunehmen, unabhängig davon, ob die Bezahlung dieser Beträge aus dem Verwaltungsvermögen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hat. Das Bestehen eventueller Rückforderungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines einzelnen Wohnungseigentümers ist in einem Verfahren über die Bezahlung eines bestandskräftig beschlossenen Nachzahlungsbetrags nicht zu prüfen.«

Normenkette:

WEG § 16 § 28 ;

Gründe: