I.
Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer in einer aus ca. 100 Einheiten bestehenden Wohnanlage, die von dem Antragsgegner verwaltet wird.
Der Antragsteller ist der Auffassung, der Antragsgegner habe sich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft schadensersatzpflichtig gemacht, indem er es pflichtwidrig und schuldhaft unterlassen habe, Wohngeld von einem säumigen Miteigentümer beizutreiben und rechtzeitig ein Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums einzuleiten.
Der Antragsteller hat beim Amtsgericht beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, den hierdurch für die Gemeinschaft nach Ansicht des Antragstellers entstandenen Forderungsausfall in Höhe von 12.132,89 EURO nebst Zinsen zu zahlen.
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