LG München I, vom 10.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 2227/04
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 157/01
Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft - bestandskräftiger Beschluss über Sonderumlage bei falschem Verteilungsschlüssel
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 127/04
DRsp Nr. 2005/1183
Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft - bestandskräftiger Beschluss über Sonderumlage bei falschem Verteilungsschlüssel
»1. Nach Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzutretende werdende Wohnungseigentümer haften auch nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2WEG für Verbindlichkeiten, die noch vor ihrem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind.2. Ein bestandskräftiger Beschluss der Wohnungseigentümer zu einer Sonderumlage unter Zugrundelegung eines unrichtigen Kostenverteilungsschlüssels ist nicht nichtig.«