BayObLG - Beschluss vom 17.11.2004
2Z BR 127/04
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 1, Abs. 4 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 222
WuM 2005, 148
ZMR 2005, 462
Vorinstanzen:
LG München I, vom 10.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 2227/04
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 157/01

Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft - bestandskräftiger Beschluss über Sonderumlage bei falschem Verteilungsschlüssel

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 127/04

DRsp Nr. 2005/1183

Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft - bestandskräftiger Beschluss über Sonderumlage bei falschem Verteilungsschlüssel

»1. Nach Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzutretende werdende Wohnungseigentümer haften auch nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten, die noch vor ihrem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind.2. Ein bestandskräftiger Beschluss der Wohnungseigentümer zu einer Sonderumlage unter Zugrundelegung eines unrichtigen Kostenverteilungsschlüssels ist nicht nichtig.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 1, Abs. 4 ;

Gründe:

I.