Keine Kostenabwälzung auf Mieter bei ungefragter Einrichtung eines Breitbandkabelanschlusses
AG Hanau, Urteil vom 13.07.1988 - Aktenzeichen 32 C 277/88
DRsp Nr. 2003/7061
Keine Kostenabwälzung auf Mieter bei ungefragter Einrichtung eines Breitbandkabelanschlusses
Begründet der Vermieter ohne Rücksprache mit dem Mieter für dessen Mietwohnung ein Breitbandbenutzungsrecht, kann er die dadurch entstehenden Kosten insgesamt nicht umlegen; es geht nicht an, dem Mieter die freie Entscheidung darüber zu nehmen, ob er zum jetzigen Zeitpunkt die neuen, von der Post zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten nutzen will oder nicht.