AG Hanau - Urteil vom 13.07.1988
32 C 277/88
Normen:
BGB § 535 ; MHG § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 § 4 ;

Keine Kostenabwälzung auf Mieter bei ungefragter Einrichtung eines Breitbandkabelanschlusses

AG Hanau, Urteil vom 13.07.1988 - Aktenzeichen 32 C 277/88

DRsp Nr. 2003/7061

Keine Kostenabwälzung auf Mieter bei ungefragter Einrichtung eines Breitbandkabelanschlusses

Begründet der Vermieter ohne Rücksprache mit dem Mieter für dessen Mietwohnung ein Breitbandbenutzungsrecht, kann er die dadurch entstehenden Kosten insgesamt nicht umlegen; es geht nicht an, dem Mieter die freie Entscheidung darüber zu nehmen, ob er zum jetzigen Zeitpunkt die neuen, von der Post zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten nutzen will oder nicht.

Normenkette:

BGB § 535 ; MHG § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 § 4 ;

Tatbestand: