I.
Der Beteiligte zu 1 als Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft A. 7 und 7 a hat den Beteiligten zu 2 auf Zahlung von insgesamt 6.276,53 Euro in Anspruch genommen und seine Forderung wie folgt aufgemacht:
(1) Sonderumlage anteilig (beschlossen zu TOP 1 auf der Eigentümerversammlung vom 10. Juli 2002) 727,80 Euro
(2) rückständiges Wohngeld für 2000/2001 790,84 Euro
(3) rückständiges Wohngeld für 2001/2002 (beschlossen jeweils zu TOP 1 auf der Eigentümerversammlung vom 10. Juli 2002) 987,35 Euro
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