Die Kläger verlangen von der Beklagten Rückabwicklung des Kaufes einer Eigentumswohnung und einer gewerblichen Teileigentumseinheit.
Die Beklagte hatte 1996 im Rahmen einer Erbauseinandersetzung das Eigentum an dem Mehrfamilienhaus R... S...... in M... erworben. Das Objekt besteht aus einem Vorderhaus (Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen) und einem rückwärtigen Anbau (eine Wohnung und ein Gewerbeteil).
Die Erblasserin hatte den Anbau mit Mietvertrag vom 13. Dezember 1991 vom 1. August 1991 an vermietet an den Kläger und einen Herrn K.... Vermietet waren nach diesem Vertrag zwei Hallen zum Betrieb eines Unternehmens "B... und F...".
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