I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Wohnungseigentümer beschlossen in der ordentlichen Eigentümerversammlung vom 20.7.2004 unter Tagesordnungspunkt (TOP) 11:
Anbringung von Kaltwasserzählern.
Es erfolgt Abstimmung für folgende Regelung:
Die Zähler sollen über die Firma C. angemietet werden. Die Zähler werden auf Putz an den vorhandenen Wohnungsabsperrventilen angebracht. Die Abrechnung der Wasserkosten (Warm und Kalt) erfolgt künftig nach gemessenem Verbrauch, ebenso die Abwasserkosten.
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