KG - 09.07.1986 (24 W 2741/86) - DRsp Nr. 1992/7370
KG, vom 09.07.1986 - Aktenzeichen 24 W 2741/86
DRsp Nr. 1992/7370
d-e. Bordellähnliche Nutzung der Wohnung: (d) unzulässige Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer durch Kontaktanzeigenwerbung in Tageszeitungen (Verstoß gegen Pflichten nach Nr. 1);(e) Verstoß gegen Wohnzweckbestimmung durch gewerblichen Charakter der Nutzung.
»... Sowohl bei einem Verstoß gegen die Pflichten nach § 14 Nr. 1 und 2 WEG [WohnEigG] wie bei einer Zuwiderhandlung gegen die Zweckbestimmung hat jeder andere WE [Wohnungseigentümer] einen Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 3WEG.
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