»Die in der bisherigen Rechtspr. der OLG und im Schrifttum überwiegend vertretenen Rechtsansicht, daß der noch nicht im Grundbuch eingetragene Käufer eines Wohnungseigentumsanteils jedenfalls Ä wie im vorl. Falle Ä nach Inbesitznahme des Wohnungseigentums (so BayObLGZ 1974, 275, 282; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 34; .. Deckert, ZMR 1983,
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