KG - Beschluß vom 04.09.1996
24 W 6566/95
Normen:
WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 4, § 28 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 1997, 56

KG - Beschluß vom 04.09.1996 (24 W 6566/95) - DRsp Nr. 1998/2816

KG, Beschluß vom 04.09.1996 - Aktenzeichen 24 W 6566/95

DRsp Nr. 1998/2816

»a. Den Wohnungseigentümern steht bei der Bemessung einer erforderlichen Umlage ein weiter Ermessensspielraum zu. b. Ein zur Sanierung von Gemeinschaftseigentum gefaßter Umlagebeschluß legt grundsätzlich nicht fest, daß alle mit der Umlage zu bezahlenden Schulden Kosten des Gemeinschaftseigentums sind. Der Beschluß muß deshalb nicht angeben, in welcher Höhe mit den Bauarbeiten notwendig verbundene Kosten auf die Sanierung von Teilen des Sondereigentums entfallen.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 4, § 28 Abs. 1 ;
Fundstellen
FGPrax 1997, 56