LG Lübeck, vom 23.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 243/04
AG Geesthacht, - Vorinstanzaktenzeichen 8 II 215/03
Kollusives Zusammenwirken eines Wohnungseigentümers mit dem Verwalter - Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Wirkung der Verwalterinsolvenz
SchlHOLG, Beschluss vom 16.11.2005 - Aktenzeichen 2 W 267/04
DRsp Nr. 2006/983
Kollusives Zusammenwirken eines Wohnungseigentümers mit dem Verwalter - Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Wirkung der Verwalterinsolvenz
»1. Ein Beschlussanfechtungsverfahren in einer Wohnungseigentumssache wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters nicht unterbrochen.2. Eine rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse in der Wohnungseigentümerversammlung kann ausnahmsweise nach § 138 Abs. 1BGB zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses führen, wenn ein begünstigter Wohnungseigentümer treuwidrig mit dem Verwalter zusammenwirkend in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt.«