I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Am 6.7.2002 fand eine Eigentümerversammlung statt, auf der zahlreiche Beschlüsse gefasst wurden. Mit Schriftsatz vom 5.8.2002, beim Amtsgericht eingegangen am 7.8.2002, hat der Antragsteller beantragt, die meisten der am 6.7.2002 gefassten Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären. Auf dem Schriftsatz der Antragstellervertreter befinden sich Stempelaufdrucke "Telefax" und "Folgt per Normalpost". Ein Telefax ist beim Amtsgericht nicht eingegangen, weil von einer Angestellten der Antragstellervertreter eine falsche Telefax-Nummer angewählt worden war.
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