OLG München - Beschluss vom 04.09.2009
32 Wx 44/09
Normen:
WEG § 5 Abs. 1;
Fundstellen:
MietRB 2010, 174
Vorinstanzen:
LG München I, vom 08.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 36 T 17551/08
AG München, vom 17.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 483 URII 937/06

Kosten der Überprüfung im Estrich einer Eigentumswohnung verlegter Entsorgungsleitungen

OLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - Aktenzeichen 32 Wx 44/09

DRsp Nr. 2010/10705

Kosten der Überprüfung im Estrich einer Eigentumswohnung verlegter Entsorgungsleitungen

Die Kosten der Überprüfung im Estrich einer Eigentumswohnung verlegter Entsorgungsleitungen sind auch dann von der Eigentümergemeinschaft zu tragen, wenn die Leitungen ausschließlich der Entsorgung einer Wohnung dienen, da der Estrich im Gemeinschaftseigentum steht und die Rohre somit nur durch einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum beseitigt oder verlegt werden können.

I. Auf die sofortige weitere Beschwerde werden der Beschluss des Landgerichts München I vom 8. Mai 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts München vom 17. September 2008, soweit der Antrag zurückgewiesen wurde, mit Ausnahme der jeweiligen Geschäftswertfestsetzung aufgehoben.

II. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 27. Juni 2006 zu den Tagesordnungspunkten 2 und 5 werden insoweit für ungültig erklärt als den Antragstellern in der Einzelabrechnung 2005 die Positionen 347,30 €(TV Überprüfung Kanal WE 15 Fa. M.), 248,82 € (Rohrprüfung WE 15, Fa. J.), 472,20 € (TV Überprüfung Fallrohr, WE 15, Fa. M.) in Rechnung gestellt wurden.

III. Der Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Verfahrens in allen 3 Instanzen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.