I. Auf die sofortige weitere Beschwerde werden der Beschluss des Landgerichts München I vom 8. Mai 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts München vom 17. September 2008, soweit der Antrag zurückgewiesen wurde, mit Ausnahme der jeweiligen Geschäftswertfestsetzung aufgehoben.
II. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 27. Juni 2006 zu den Tagesordnungspunkten 2 und 5 werden insoweit für ungültig erklärt als den Antragstellern in der Einzelabrechnung 2005 die Positionen 347,30 €(TV Überprüfung Kanal WE 15 Fa. M.), 248,82 € (Rohrprüfung WE 15, Fa. J.), 472,20 € (TV Überprüfung Fallrohr, WE 15, Fa. M.) in Rechnung gestellt wurden.
III. Der Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Verfahrens in allen 3 Instanzen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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