I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In der Eigentümerversammlung vom 25.10.2002 wurde darauf hingewiesen, dass die Antragsteller rückständiges Wohngeld in Höhe von 23.395,95 EUR schulden. Der Verwalter wurde daraufhin durch Beschluss der Wohnungseigentümer beauftragt, die rechtliche Möglichkeit der Pfändung von Mieteinnahmen der Antragsteller und der Eintragung einer Sicherungshypothek zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Verfahren einzuleiten.
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