I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Die Streithelferin der Antragsgegner hat auf dem Dach eine Antennenrichtfunkanlage errichtet.
Die Antragsteller haben beim Amtsgericht beantragt, die Antragsgegner zu verpflichten, die Antennenrichtfunkanlage von der Dachfläche des Gebäudes zu entfernen, ferner Parkplätze zu beseitigen. Vor der mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht haben die Antragsteller zu 3 und 4 die Anträge zurückgenommen. Das Amtsgericht hat den Anträgen der Antragsteller zu 1, 2, 5 und 6 teilweise stattgegeben und die Anträge im Übrigen zurückgewiesen. Die Gerichtskosten hat das Amtsgericht gequotelt und die Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht angeordnet.
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