Die Rechtsvorgängerin der Klägerin und der Beklagte zu 1 schlossen am 15. Januar 1974 einen Mietvertrag über die im Haus P.-Straße ... in Jena, rechter Aufgang, 4. Obergeschoß rechts gelegene Wohnung. In das Mietverhältnis, das bereits am 20. Juni 1973 begonnen hatte, wurde gemäß § 100 Abs. 3 Satz 1 ZGB/DDR auch die Beklagte zu 2, die Ehefrau des Beklagten zu 1, einbezogen.
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