Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juni 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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