OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.02.2009
I-10 U 142/08
Normen:
BGB § 313; BGB § 535;
Fundstellen:
NZM 2010, 477
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 19.06.2008

Kündigungsrecht des Mieters einer Bäckereifiliale in einem Einkaufszentrum bei faktischer Einstellung des Geschäftsbetriebs des den Hauptmieter darstellenden Lebensmitteldiscounters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen I-10 U 142/08

DRsp Nr. 2009/7995

Kündigungsrecht des Mieters einer Bäckereifiliale in einem Einkaufszentrum bei faktischer Einstellung des Geschäftsbetriebs des den Hauptmieter darstellenden Lebensmitteldiscounters

Zur Frage, ob der Mieter einer Bäckereifiliale in einem aus dieser, einem Lebensmitteldiscounter als Hauptmieter und einer Metzgerei bestehenden Einkaufszentrum das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Hauptmieter seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellt.

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juni 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 313; BGB § 535;

Entscheidungsgründe: