I.
Die Antragsteller verlangen von der Antragsgegnerin anteilige Zahlung der mit bestandskräftigem Beschluss der Eigentümerversammlung vom 11.01.2003 festgesetzten Sonderumlage zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und zum Ausgleich uneinbringlicher Wohngeldausfälle. Die Antragsgegnerin verweigert die Zahlung in Höhe von 1.755,- EUR mit der Begründung, sie sei nicht Wohnungseigentümerin.
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