Das Urteil war gemäß §
Für die weiteren Monate Oktober 1984 bis September 1985, also 12 Monate, schuldet der Beklagte daher noch 12 x 1.300 DM = 15.600 DM. Insoweit sind im Urteil irrtümlich nur 11 Monate zugrundegelegt worden. Nach richtig Berechnung war der Beklagte daher zur Zahlung von 16.675,57 DM (einschließlich Nebenkosten) zu verurteilen.
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