Die an sich statthafte sowie nach Form, Frist und Beschwer zulässige Berufung ist auch begründet.
Der Kläger kann von dem Beklagten Befreiung von der Werklohnverbindlichkeit gegen den Gläubiger ... verlangen (§ 257 BGB; I), denn ihm steht ein Verwendungsersatzanspruch zu (§ 547 Abs. 1 BGB), dessen Grundlage die Eingehung einer Verbindlichkeit ist (II). Auch die geltend gemachte Höhe ist nicht zu beanstanden (III).
I.
Der Kläger kann vom Beklagten Befreiung verlangen (§ 257 BGB), denn er ist die Werklohnverbindlichkeit gegenüber den Zeugen eingegangen zum Zwecke der Heizungsreparatur, wofür ihm ein Verwendungsersatzanspruch zusteht.
II.
Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Verwendungsersatzanspruch zu (§ 547 Abs. 1 Satz 1 BGB), denn die Heizungsreparatur stellt sich als notwendige Verwendung dar.
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