LG Bonn - Urteil vom 29.08.1989 (13 O 16/89)
Die Parteien sind Brüder, die in der Zeit von November 1986 bis Juni 1988 bis das Einfamilienhaus ... in ... ein Mietobjekt, gemeinsam genutzt hatten. Streitig ist im Wesentlichen, ob sich jeder von ihnen abredegemäß [...]