Rechte des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall der Mietwohnung
LG Hamburg, vom 21.03.1989 - Aktenzeichen 11 S 15/88
DRsp Nr. 2009/7184
Rechte des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall der Mietwohnung
Kommt es in einer Mietwohnung zu Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbefall und hat der Mieter den Vermieter vergeblich zur Mängelbeseitigung aufgefordert, so ist der Vermieter zum Schadensersatz auch hinsichtlich der Umzugskosten des Mieters verpflichtet, wenn dieser die Wohnung aufgibt.