LG Kassel - Beschluss vom 11.07.1989 (1 T 80/89)
Die Beschwerde des Beklagten gegen den die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 14.03.89 ist gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässig, und sie hat auch in der Sache Erfolg. Dem Beklagten konnte [...]