Rechte des Mieters bei Wasserschaden an einer Wand
LG Berlin, vom 01.09.1989 - Aktenzeichen 63 S 46/87
DRsp Nr. 2009/7711
Rechte des Mieters bei Wasserschaden an einer Wand
Ist eine Wand eines Raums von einem Wasserschaden betroffen und die ursprüngliche Mustertapete nicht mehr zu beschaffen, so ist der Vermieter verpflichtet, den gesamten Raum neu tapezieren zu lassen. Die Neutapezierung der betroffenen Wand mit einer anderen, wenn auch farblich abgestimmten Tapete, darf der Mieter als unzulässige Teilleistung ablehnen.