LG Saarbrücken - Beschluß vom 12.03.1998 (5 T 702/97) - DRsp Nr. 1999/10305
LG Saarbrücken, Beschluß vom 12.03.1998 - Aktenzeichen 5 T 702/97
DRsp Nr. 1999/10305
Es kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn beim Ausfall von Wohngeldzahlungen eines Wohnungseigentümers auf die Erhebung einer Sonderumlage verzichtet und auf die Instandhaltungsrückstellung zurückgegriffen wird, falls diese dadurch nicht in erheblichem Maße reduziert wird.