LG Saarbrücken - Beschluß vom 12.03.1998
5 T 702/97
Normen:
WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)323c
ZMR 1999, 360

LG Saarbrücken - Beschluß vom 12.03.1998 (5 T 702/97) - DRsp Nr. 1999/10305

LG Saarbrücken, Beschluß vom 12.03.1998 - Aktenzeichen 5 T 702/97

DRsp Nr. 1999/10305

Es kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn beim Ausfall von Wohngeldzahlungen eines Wohnungseigentümers auf die Erhebung einer Sonderumlage verzichtet und auf die Instandhaltungsrückstellung zurückgegriffen wird, falls diese dadurch nicht in erheblichem Maße reduziert wird.

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 4 ;
Fundstellen
DRsp I(152)323c
ZMR 1999, 360