OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 15.11.1993
20 W 208/92
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 22 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)207b
WuM 1994, 36
Wohnungseigentümer 1994, 163

Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien Fertigstellung des steckengebliebenen Baues der Wohnungseigentumsanlage

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 15.11.1993 - Aktenzeichen 20 W 208/92

DRsp Nr. 1995/1532

Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien Fertigstellung des steckengebliebenen Baues der Wohnungseigentumsanlage

»Mit Mehrheitsbeschluß kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die mangelfreie Fertigstellung des steckengebliebenen Baues der Wohnungseigentumsanlage beschließen. Die Kostenregelung kann nicht mehrheitlich in Abänderung des in der Teilungserklärung enthaltenen Verteilerschlüssels erfolgen, selbst wenn hierdurch erbrachte Kaufpreisleistungen berücksichtigt werden sollen.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 22 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(152)207b
WuM 1994, 36
Wohnungseigentümer 1994, 163