Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien Fertigstellung des steckengebliebenen Baues der Wohnungseigentumsanlage
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 15.11.1993 - Aktenzeichen 20 W 208/92
DRsp Nr. 1995/1532
Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien Fertigstellung des steckengebliebenen Baues der Wohnungseigentumsanlage
»Mit Mehrheitsbeschluß kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die mangelfreie Fertigstellung des steckengebliebenen Baues der Wohnungseigentumsanlage beschließen. Die Kostenregelung kann nicht mehrheitlich in Abänderung des in der Teilungserklärung enthaltenen Verteilerschlüssels erfolgen, selbst wenn hierdurch erbrachte Kaufpreisleistungen berücksichtigt werden sollen.«