OLG Celle - Beschluss vom 04.05.2005
4 W 77/05
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 22 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZInsO 2005, 818
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 8/05
AG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 48 II 15/04

Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassung über die Fertigstellung einer Eigentumswohnungsanlage

OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2005 - Aktenzeichen 4 W 77/05

DRsp Nr. 2006/7625

Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassung über die Fertigstellung einer Eigentumswohnungsanlage

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit der diese beschließt, die wegen Insolvenz des teilenden Eigentümers als Bauträger nicht fertiggestellte Wohnungseigentumsanlage mangelfrei fertig zu stellen, ist eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, die mit einfacher Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden kann.

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 22 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten sind Mitglieder bzw. wie der Antragsteller werdende, d. i. durch Eigentumsvormerkungen im Grundbuch abgesicherte Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft A. B./C. in L..