LG Hamburg - Urteil vom 08.05.1990
316 S 25/90
Normen:
MHG § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1991, 121
Vorinstanzen:
AG Hamburg, vom 06.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen C 2603/87

Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung

LG Hamburg, Urteil vom 08.05.1990 - Aktenzeichen 316 S 25/90

DRsp Nr. 2001/7475

Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung

Ein Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierungsaufwendungen ist unbegründet, wenn der Vermieter die Wohnung nicht selbst modernisiert hat, sondern diese modernisiert gekauft hat.

Normenkette:

MHG § 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. die Kammer folgt den zutreffenden Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils nach Maßgabe der folgenden Erwägungen:

Entscheidungsgründe: