AG Hamburg, vom 06.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen C 2603/87
Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung
LG Hamburg, Urteil vom 08.05.1990 - Aktenzeichen 316 S 25/90
DRsp Nr. 2001/7475
Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung
Ein Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierungsaufwendungen ist unbegründet, wenn der Vermieter die Wohnung nicht selbst modernisiert hat, sondern diese modernisiert gekauft hat.
Normenkette:
MHG § 3 Abs. 1 ;
Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1ZPO abgesehen. die Kammer folgt den zutreffenden Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils nach Maßgabe der folgenden Erwägungen:
Entscheidungsgründe:
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