Mietminderung bei Abweichen der Wohnfläche nach II. BerechnungsVO
LG Krefeld, vom 13.08.2008 - Aktenzeichen 2 S 22/08
DRsp Nr. 2009/7517
Mietminderung bei Abweichen der Wohnfläche nach II. BerechnungsVO
Haben die Parteien eines Mietvertrages im Mietvertrag vereinbart, dass die "Mietraumfläche" 61,5 qm beträgt und trifft dies ohne Berücksichtigung von Dachschrägen auch zu, besteht auch dann kein Anspruch auf Mietminderung, wenn die Wohnfläche nach §§ 42-44 der II. BerechnungsVO mehr als 10% geringer ist.