Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche
LG Trier, vom 02.11.2005 - Aktenzeichen 1 T 60/05
DRsp Nr. 2009/7580
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche
Beruht die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag erkennbar auf einer Wohnflächenberechnung, die ausschließlich die Grundfläche der Wohnung berücksichtigt, ohne Abzüge für Dachschrägen vorzunehmen, so liegt ein zur Mietminderung berechtigender Mangel nicht vor, wenn sich unter Anwendung anderer Berechnungsmethoden eine abweichende Wohnfläche ergibt.