Mietminderung bei Ansiedlung eines Gewerbebetriebes im gleichen Haus
AG Hamburg, vom 24.01.1975 - Aktenzeichen 43 C 268/74
DRsp Nr. 2009/7302
Mietminderung bei Ansiedlung eines Gewerbebetriebes im gleichen Haus
Werden nach Beginn eines Wohnraummietverhältnisses im gleichen Haus für gewerbliche Zwecke vorgesehene Räume an einen Waschsalon vermietet, so ist den bisher vorhandenen Mietern zumindest ein kleiner Ausgleich für die hiermit einhergehende, allerdings recht geringfügige Verminderung des Wohnwerts ihrer Wohnung zuzubilligen. Dieser beträgt in der kühlen bzw. kalten Jahreszeit etwa 6-7 % des Brutto-Mietzinses.