LG Hamburg, vom 15.05.1975 - Aktenzeichen 7 O 80/74
DRsp Nr. 2009/7189
Mietminderung bei Ausfall der Heizung
Der vollständige Ausfall der Heizungsanlage begründet auch im Rahmen eines Gewerberaummietverhältnisses für die Heizperiode in den Monaten September bis Februar ein vollständiges Mietminderungsrecht des Mieters und für die Monate März bis August ein Minderungsrecht um 50 %.