Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Holzschutzmitteln
AG Bielefeld, vom 25.10.1990 - Aktenzeichen 15 C 591/88
DRsp Nr. 2009/7671
Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Holzschutzmitteln
Ist die Raumluft einer Mietwohnung durch Holzschutzmittel belastet, und sind Erkrankungen der Bewohner aufgetreten, die hierdurch erklärbar sind, so ist ein Mangel der Mietwohnung auch ohne die Feststellung konkreter Grenzwerte und ohne einem naturwissenschaftlichen Beweis für einen Kausalzusammenhang zwischen Schadstoffbelastung und den Krankheitsbildern gegeben. Der Mieter ist in diesem Fall zu einer Mietminderung um 30 % berechtigt.