Mietminderung bei durch fehlerhaftes Wohnverhalten des Mieters verursachter Schimmelbildung
LG München I, vom 16.03.1988 - Aktenzeichen 14 S 17946/86
DRsp Nr. 2009/7222
Mietminderung bei durch fehlerhaftes Wohnverhalten des Mieters verursachter Schimmelbildung
Liegt kein Hinweis auf von außen in eine Mietwohnung eindringende Feuchtigkeit vor, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Mieter aufgetretene Schimmelbildung zu vertreten hat, sei es, weil er die Wohnung zu wenig heizt, sei es, weil er nicht ausreichend lüftet.