AG Bad Bramstedt, vom 26.08.1985 - Aktenzeichen 5a C 27/85
DRsp Nr. 2009/7240
Mietminderung bei Durchfeuchtung einer Zimmerwand
Ist eine Außenwand durchfeuchtet, so umfasst der Anspruch auf Mängelbeseitigung auch die optisch einwandfreie Renovierung, so dass der Mieter auch die Kosten der Malerarbeiten ersetzt verlangen kann.