AG Osnabrück vom 06.05.1988
44 C 57/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1990, 147

Mietminderung bei Entfernung von Gemeinschaftswaschmaschinen und -trocknern

AG Osnabrück, vom 06.05.1988 - Aktenzeichen 44 C 57/88

DRsp Nr. 2009/7404

Mietminderung bei Entfernung von Gemeinschaftswaschmaschinen und -trocknern

Werden im Keller einer Wohnanlage vorhandene Waschmaschinen und Wäschetrockner vom Lieferanten wieder abgeholt, so dass sie nicht mehr benutzt werden können, so ist der Mieter zur Mietminderung um 10 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1990, 147