Mietminderung bei Entfernung von Gemeinschaftswaschmaschinen und -trocknern
AG Osnabrück, vom 06.05.1988 - Aktenzeichen 44 C 57/88
DRsp Nr. 2009/7404
Mietminderung bei Entfernung von Gemeinschaftswaschmaschinen und -trocknern
Werden im Keller einer Wohnanlage vorhandene Waschmaschinen und Wäschetrockner vom Lieferanten wieder abgeholt, so dass sie nicht mehr benutzt werden können, so ist der Mieter zur Mietminderung um 10 % berechtigt.