LG Düsseldorf vom 11.09.2001
24 S 120/00
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2002, 480

Mietminderung bei Fehlen einer Warmwasserbereitung im Bad

LG Düsseldorf, vom 11.09.2001 - Aktenzeichen 24 S 120/00

DRsp Nr. 2009/7463

Mietminderung bei Fehlen einer Warmwasserbereitung im Bad

Fehlt eine Möglichkeit der Warmwasserbereitung im Bad, so ist der Mietwert einer Wohnung gleich Null, so dass der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 100 % berechtigt ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2002, 480