Mietminderung bei Fehlen einer Warmwasserbereitung im Bad
LG Düsseldorf, vom 11.09.2001 - Aktenzeichen 24 S 120/00
DRsp Nr. 2009/7463
Mietminderung bei Fehlen einer Warmwasserbereitung im Bad
Fehlt eine Möglichkeit der Warmwasserbereitung im Bad, so ist der Mietwert einer Wohnung gleich Null, so dass der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 100 % berechtigt ist.