AG Hamburg vom 17.03.1988
39 d C 212/87
Normen:
BGB § 536, § 537; BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1988, 357

Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbefall an den Giebelaußenwänden

AG Hamburg, vom 17.03.1988 - Aktenzeichen 39 d C 212/87

DRsp Nr. 2009/7298

Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbefall an den Giebelaußenwänden

Feuchtigkeitserscheinungen und Schimmelpilzbefall an den Giebelaußenwänden des Schlaf- und Wohnzimmers rechtfertigen eine Minderung des Mietzinses um 10 %. Von einer Verursachung des Mangels durch unsachgemäßes Wohnverhalten kann nicht ausgegangen werden, wenn die Luftfeuchtigkeit unter 50 % hätte gehalten werden müssen.

Normenkette:

BGB § 536, § 537; BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1988, 357