Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbefall an den Giebelaußenwänden
AG Hamburg, vom 17.03.1988 - Aktenzeichen 39 d C 212/87
DRsp Nr. 2009/7298
Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbefall an den Giebelaußenwänden
Feuchtigkeitserscheinungen und Schimmelpilzbefall an den Giebelaußenwänden des Schlaf- und Wohnzimmers rechtfertigen eine Minderung des Mietzinses um 10 %. Von einer Verursachung des Mangels durch unsachgemäßes Wohnverhalten kann nicht ausgegangen werden, wenn die Luftfeuchtigkeit unter 50 % hätte gehalten werden müssen.