AG Berlin-Köpenick vom 17.01.2006
3 C 262/05
Fundstellen:
WuM 2006, 145

Mietminderung bei Lärm- und Erschütterungen durch Eröffnung einer Sachgasse für den Durchgangsverkehr

AG Berlin-Köpenick, vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 3 C 262/05

DRsp Nr. 2009/7569

Mietminderung bei Lärm- und Erschütterungen durch Eröffnung einer Sachgasse für den Durchgangsverkehr

Der Mieter einer Wohnung, die bei Abschluss des Mietvertrages an einer erkennbar auf Dauer angelegten Sackgasse gelegen war, ist zur Minderung des Mietzinses um 8 % berechtigt, wenn diese für den Durchgangsverkehr freigegeben wird und es zu vermehrter Belastung durch Lärm und Erschütterungen kommt.

Fundstellen
WuM 2006, 145